Gefährliche Stoffe und Krankheitserreger in Lebensmitteln machen vielen Menschen Angst. Ein übermäßiger Einsatz von Antibiotika in der Landwirtschaft gilt als einer der Hauptgründe für die Entstehung resistenter Keime. Doch wie groß ist die Gefahr wirklich? In diesem Beitrag erfährst Du, wie resistente Keime in unser Essen kommen und wie Du Dich und Deine Familie schützen kannst.
Auch Tiere, die zur Gewinnung von Lebensmitteln gehalten werden, können erkranken. Je mehr Tiere auf engem Raum zusammenleben und sich so gegenseitig anstecken können, desto höher ist der Antibiotikaverbrauch. All zu häufig werden Antibiotika nicht nur zur Behandlung sondern auch zur Vorbeugung von Infektionen eingesetzt.
Im Fleisch und in den Erzeugnissen der Tiere (Eier, Milch) können neben Spuren von Antibiotika dann auch resistente Bakterien vorhanden sein. Diese können auch auf andere Lebensmittel übertragen werden. Studien zeigen, dass Erreger, die im Stall nachgewiesen werden, entlang der Lebensmittelkette verschleppt werden und über belastetes Fleisch in unser Essen gelangen können.
Resistente Keime nicht nur in tierischen Lebensmitteln
Forscher des Robert-Koch-Institutes fanden multiresistente Keime im Auftauwasser tiefgekühlter Masthähnchen aus Supermärkten. Das Bundesinstitut für Risikobewertung fand multiresistente Keime auf Frischfleisch. Betroffen waren sowohl Rind-, Schweine- Geflügel- als auch Lammfleisch. Darüber hinaus konnten resistente Darmbakterien aber auch auf Gemüse wie Sprossen, Salat, Tomaten, Gurken und Kartoffeln nachgewiesen werden. Sie finden sich beispielsweise im Sand, der sich zwischen den Salatblättern festsetzt. Wie die Keime genau auf das Gemüse gelangen, wird noch erforscht. Als ein möglicher Ansatz wird der Tierkot angesehen, der als Dünger auf die Felder ausgebracht wird. Mit dem können resistente Keime auch auf das Gemüse gelangen.
Verantwortungsvoller Antibiotika-Einsatz auch bei Tieren
Um eine weitere Zunahme der Resistenzen zu verhindern, fordern Experten, den Antibiotika-Einsatz in der Tierhaltung auf ein unbedingt notwendiges Maß zu reduzieren. Es sollten Anstrengungen unternommen werden, die dazu beitragen, dass die Tiere gesund bleiben. Und damit Behandlungen erst gar nicht erforderlich werden.
Auch die Deutsche Antibiotikaresistenzstrategie DART 2020 verfolgt das Ziel, dass Therapie-Optionen erhalten und verbessert werden sollen. Dem trägt beispielsweise eine neue Verordnung Rechnung, wonach bestimmte Antibiotika, die für Menschen besonders wichtig sind (sogenannte Reserveantibiotika), seit 1. März bei Rindern, Schweinen, Puten, Hühnern, Hunden und Katzen nur noch dann verwendet werden dürfen, wenn sie für die jeweilige Tierart zugelassen sind. Damit wird die sogenannte „Umwidmung“ von Antibiotika bei diesen Tierarten grundsätzlich verboten.
Beim Einsatz von Antibiotika bei den wichtigsten Nutztierarten wie Rind, Schwein, Huhn oder Pute, teilweise aber auch bei Pferden, Hunden oder Katzen muss der Tierarzt zudem im Rahmen der Behandlung in bestimmten Fällen testen, ob der Krankheitserreger gegen Antibiotika resistent ist. Damit soll sichergestellt werden, dass das Antibiotikum auch wirklich gegen den Erreger wirkt. Insgesamt nimmt die Menge der eingesetzten Antibiotika in der Tierhaltung mittlerweile ab.
Resistente Keime in Lebensmitteln: So schützt Du Dich
Grundsätzlich unterscheiden sich die Maßnahmen, die wir zum Schutz vor resistenten Keimen auf Lebensmitteln ergreifen können, nicht von denen gegenüber anderen Keimen, z. B. Salmonellen. Auch vor Keimen, die gegen Antibiotika resistent sind, bietet eine gute Hygiene bei Transport, Lagerung und Zubereitung der Speisen den besten Schutz. So solltest Du beispielsweise beim Umgang mit rohem Fleisch darauf achten, dass die Keime nicht durch Hände oder Gegenstände wie Messer oder Schneidbretter auf andere Lebensmittel übertragen werden.
Weitere Hinweise, wie Du Dich vor gefährlichen Keimen in der Küche schützen kannst, findest Du in unserem Blogbeitrag „Gefährlichen Keimen in der Küche vorbeugen“
Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz; Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft; Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit; Bundesinstitut für Risikobewertung